Haltung
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Frettchen sollten NIEMALS ALLEINE gehalten werden. Es sind sehr gesellige Tiere, die miteinander spielen, gemeinsam im Schlafhäuschen kuscheln und sich gegenseitig putzen. Kein Mensch und kein anderes Tier kann diesen Sozialpartner ersetzen!
Da Frettchen in der Schweiz zu den Wildtieren gehören, ist eine Haltebewilligung Vorschrift. Die mindest Anforderung für ein Käfig beträgt 4 Quadratmeter für 2 Frettchen + 0,5m2 für jedes weitere Tier und 2-3 Std. Auslauf pro Tag. Für diese Verspielten Artgenossen ist das natürlich viel zu wenig. Folgen davon sind oft sehr unausgeglichene, bissige Fretts, die dann meist im Tierheim landen oder sogar ausgesetzt werden. Täglicher Auslauf und viele Spielmöglichkeiten, Röhren, Katzenbäume, Quitschetiere, Wuselkiste, Hängmatten... müssen den Tieren zur Verfügung stehen.
Achtung: Frettchen dürfen nach dem Jagdgesetz (Art. 8, Abs. 1 der Bundes-Jagdverordnung) nicht ausgesetzt werden!
Das entfernen der Analdrüsen ist nach dem schweizerischen Tierschutzgesetz VERBOTEN! Was sind Analdrüsen?
Ganz Wichtig!!! Bevor man sich Frettchen anschaffen möchte, muss man sich folgende Punkte überlegen:
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